FAQ

Häufig gestelle Fragen

1 Genossenschaftskonzept


Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, die gemeinsame wirtschaftliche und soziale Ziele verfolgen.

Die TIR-Energie eG verfolgt das Ziel, die Energiewende voranzutreiben, und zwar durch lokale Energielösungen in Bürger*innenhand. Der wichtigste Unterschied zu anderen Unternehmensformen ist das Demokratieprinzip: Die Genossenschaft wird von und für ihre Mitglieder geführt.

Die TIR-Energie eG ist eine Bürgergenossenschaft für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz und sieht sich dem Klimaschutz durch Reduktion des CO2-Ausstoßes verpflichtet. Eine der wichtigsten Herausforderungen dabei ist die nachhaltige Versorgung mit Energie.

Die TIR Energie eG will dazu beitragen, das Energiesystem mittelfristig auf 100 % erneuerbare Energien umzustellen.

Als wesentliche Bestandteile sieht sie dabei sowohl den Ausbau der dezentralen Energieversorgung als auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz unter demokratischer und wirtschaftlicher Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus will die Genossenschaft auch nach außen die Vernetzung und Kooperation mit Akteuren der Energiewende fördern sowie zur Bewusstseinsbildung in Sachen nachhaltiger Energieversorgung und -nutzung beitragen.

„eG“ steht für „eingetragene Genossenschaft“.

Die Genossenschaft TIR-Energie eG wurde 2015 gegründet und ist im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Weiden i. d. OPf (Weiden) unter der Nummer GnR 148 eingetragen.


2 Mitgliedschaft


Die Mitgliedschaft in der TIR-Energie eG wird erworben durch eine Beitrittserklärung sowie der Zulassung durch den Vorstand.

Als Mitglied der TIR-Energie eG profitieren Sie von vielen Vorteilen.

Unter anderem unterstützen Sie aktiv die Energiewende, haben auf der Generalversammlung ein Mitspracherecht in der Genossenschaft und erhalten eine Dividende die abhängig ist vom geschäftlichen Erfolg der Genossenschaft.

Zusätzlich können Sie an Veranstaltungen wie z.B. Einweihungen neuer Anlagen teilnehmen und gegebenenfalls von Vorteilsangeboten profitieren.

Mitglied der TIR-Energie eG kann jede natürliche Person, jede Personengesellschaft und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden die ihren Wohnsitz oder Firmensitz in der nördlichen Oberpfalz haben oder der Region in besonderem Maße verbunden sind.

Nein!

Da minderjährige Kinder immer durch beide Elterteile vertreten werden, können im Einzelfall erhebliche, auch zeitaufwändige Schwierigkeiten bei der Vertretung entstehen. Deshalb sieht die Satzung der Genossenschaft nur die Mitgliedschaft volljähriger Personen vor.

Nein!

Nur Einzelpersonen können Mitglied in der Genossenschaft werden. So hat ein Ehepaar auch dann 2 Stimmen.

Im Todesfall eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft auf den Erben/die Erbin oder die entsprechende Erbengemeinschaft über.

Die Mitgliedschaft des Erben/der Erbin endet nicht mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, sondern wird fortgesetzt

Wird ein Mitglied durch eine Erbengemeinschaft beerbt, so endet die Mitgliedschaft der Erben am Schluss des Geschäftsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Erbfall eingetreten ist, sofern die Erben nicht die Mitgliedschaft einem Miterben/einer Miterbin allein überlassen.

Ja!

Jedes Mitglied kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist die Mitgliedschaft kündigen und hat folglich Anspruch auf Auszahlung der Genossenschaftsanteile. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt, wenn die Generalversammlung den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres festgestellt hat.

Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft bzw. einzelne Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsjahres zu kündigen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der Genossenschaft mindestens drei Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Sie kann frühestens zum Ende des dritten vollen Geschäftsjahres nach dem Beitritt zur Genossenschaft erfolgen.

Diese Fristen sind wichtig für die Handlungsfähigkeit der Genossenschaft.

Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken.

Es hat das Recht an der Generalversammlung und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, sowie in der Generalversammlung Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Satzung.

Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren.

Es hat unter anderem den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen sowie die Einzahlungen auf den Pflichtanteil oder weiterer Geschäftsanteile gemäß § 37 der Satzung zu leisten

Natürlich freuen sich Vorstand und Aufsichtsrat über jegliche Unterstützung der Mitglieder. Eine aktive Mitarbeit wird aber nicht erwartet.


3 Finanzierung


Ein Geschäftsanteil – so heißt die Beteiligung an der Genossenschaft – kostet 250 Euro. Sie können mehrere Anteile erwerben, der Pflichtanteil umfasst zwei Geschäftsanteile.

Bereits ab zwei Genossenschaftsanteilen á 250 Euro können Sie Mitglied in der Genossenschaft werden.

Formal wäre der Beitritt in die TIR-Energie eG bereits mit einem Anteil möglich. Jedoch entsteht mit jeder Zeichnung ein hoher Verwaltungsaufwand pro Person, der mit weniger Anteilen nicht zu rechtfertigen wäre.

Die Anzahl der Anteile ist flexibel. Sie müssen mindestens zwei Anteile zeichnen und können momentan bis zu 200 Anteile maximal erwerben.

Die TIR-Energie eG möchte möglichst vielen Bürgern die Gelegenheit geben, sich bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen. Deshalb wurde die Anzahl der Anteile je Mitglied begrenzt.

In Zukunft wird es jedoch weitere Projekte und Investitionsmöglichkeiten geben – dann werden auch weitere Anteile ausgegeben, um so zusätzliche Mitglieder zu beteiligen bzw. bestehenden Mitgliedern eine Aufstockung der Anteile zu ermöglichen.

Sobald genug Anteile gezeichnet wurden, um die aktuellen Projekte zu finanzieren, wird die Ausgabe der Anteile gestoppt.

Die TIR-Energie eG wirtschaftet solide und nimmt daher nur soviel Kapital auf, wie sinnvoll investiert werden kann.

Ja!

Zum Beispiel, indem sich Interessenten zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammentun und gemeinsam Mitglied der Genossenschaft werden.

Beteiligen und unterstützen kann man sich auch mit einem kleinen Förderbeitrag (für Förderbeiträge gibt es selbstverständlich keinen Mindestbetrag – jeder Euro hilft!) oder ganz ohne Geld, indem die Idee der Energiegenossenschaft verbreitet oder durch ehrenamtliche Mitarbeit unterstützt wrd.


4 Steuern


Der Kauf von Genossenschaftsanteilen kann steuerlich nicht geltend gemacht werden und Verzinsungen bzw. Dividenden sind wie von einer GmbH in die Steuererklärung mit aufzunehmen. Verlustzuweisungen sind nicht möglich.

Alle Zahlungen gelten als Gewinnausschüttungen, nicht als Zinsen und sind deshalb zu versteuern.

Durch die Abgeltungssteuer gilt seit dem 1. Januar 2009 ein allgemeiner Steuersatz von 25 Prozent auf Dividenden, auch solche aus Genossenschaftsanteilen. Zusätzlich müssen die Anleger*innen derzeit den aktuellen Steuersatz zum Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die direkt abgeführt wird. Anleger*innen, deren Grenzsteuersatz deutlich über dem Satz der Abgeltungssteuer liegt, zählen zu den Gewinnern der Reform. (Sie müssen also nicht noch einmal zusätzlich Steuern zahlen.)

Wer einen persönlichen Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent hat, kann die Differenz über die Steuererklärung zurückfordern.

Jedes Mitglied erhält eine Steuerbescheinigung, in der die Dividendenerträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese kann der Steuererklärung begefügt werden.


5 Sonstige Fragen


Nein!

Jedes Mitglied der TIR-Energie eG hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seines eingebrachten Kapitals.

Nein!
Es ist in der Satzung geregelt, dass keine Nachschusspflicht für die Mitglieder besteht, d.h. falls es wider Erwarten zu finanziellen Engpässen in der Genossenschaft kommen sollte, haften die Mitglieder „nur“ mit den investierten Geschäftsanteilen.

Ja!

Sie können die Anteile an dritte Personen übertragen. Es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der Genossenschaftsanteile durch Abtretung an Dritte sowie Schenkung oder Vererbung.

Die TIR-Energie eG ist als Genossenschaft nicht gemeinnützig im Sinne des Finanzamtes und kann deshalb keine Spendenbescheinigungen ausstellen.

Ja!

Kein Investor kann mit viel Kapital unsere Genossenschaft dominieren oder sogar übernehmen, denn davor schützt zum Einen unsere Rechtsform und zum Anderen die maximal zu erwerbenden Genossenschaftsanteile.

Auch ein Investor, der große Summen beiträgt, hat in der Generalversammlung nur eine Stimme, genau wie jedes andere Mitglied auch.